Schulordnung

Aufnahme

Zur Bewerbung um einen Ausbildungsplatz an unserer Schule bitten wir Sie, folgende Dokumente einzureichen:

  • ein ausgefülltes Einschreibeformular
  • einen Lebenslauf
  • ein Lichtbild
  • eine Bescheinigung vom Hausarzt

Die ärztliche Bescheinigung muss aussagen, dass

  • die Teilnehmerin/Bewerberin für den Beruf der Kosmetikerin geeignet ist
  • keine ansteckenden Krankheiten vorliegen
  • keine übermäßige allergische Reaktionsbereitschaft, insbesondere gegenüber gängigen Kosmetika, besteht
  • keine physischen oder psychischen Einschränkungen vorliegen, die das Ausüben oder das Erfahren kosmetischer Behandlungen ausschließen

Es ist keine spezielle berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Auch die Art des schulischen Abschlusses und die dabei erzielten Leistungsbewertungen spielen keine Rolle.

Einschreibezeit ist ganzjährig, bis zum Beginn der jeweiligen Klasse.

Wenn die ABC-Kosmetikschule eine Bewerbung akzeptiert, erhält die Teilnehmerin sofort eine Einschreibebestätigung. Es wird ein Unterrichtsvertrag geschlossen, bei dem es sich weder um einen Arbeitsvertrag noch um einen höheren Dienstvertrag nach § 627 BGB handelt. Der Vertrag kann bis 14 Tage vor Unterrichtsbeginn ohne Angabe von Gründen wieder zurückgezogen werden. Außer der Einschreibegebühr, die verfällt, entstehen dadurch keine Kosten.

Wenn eine bereits bei der Einschreibung bekannte gesundheitliche Beeinträchtigung verschwiegen wird, rechtfertigt dies später keinen vorzeitigen Vertragsrücktritt. Wer sich vorbehalten will, dass ein Vertrag nur gültig werden soll, wenn die Finanzierung von einer dritten Stelle, z. B. Arbeitsagentur, Bafög etc. übernommen wird, muss dies auf der Einschreibung vermerken. Wird ein solcher Vorbehalt nicht mitgeteilt, kann er nicht berücksichtigt werden.

Die Schule bietet die Möglichkeit, innerhalb bestimmter zeitlicher Grenzen einen Ausbildungsplatz zu reservieren. Eine Reservierung ist von Seiten der Schule verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurde. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist eine Reservierung weder mit Kosten noch mit sonstigen Verpflichtungen verbunden.


Teilnahme

Die Ausbildung dauert 12 Monate. Der Unterricht erfolgt nach einem festen Stundenplan. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Unterrichtszeit ist von Mittwoch bis Freitag jeweils von 9:30 bis 15:30 Uhr und Donnerstag von 9:30 bis 18:00 Uhr.

Die Ferienzeiten richten sich nach der Ferienordnung für die öffentlichen Schulen in Niedersachsen.

Die Ausbildung findet im Gruppenunterricht statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Häufiges Fehlen oder Zuspätkommen sowie unangemessenes Verhalten stören die Gruppe und können zum Ausschluss führen. Eine Kürzung des Schulgeldes hat ein solcher Ausschluss nicht zur Folge.

Für Krankheitsfälle, die länger als 3 Tage dauern, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Krankheitsbedingte Fehlzeiten können in begrenztem Maß außerhalb der regulären Unterrichtszeit nachgeholt werden. Bei längerer Abwesenheit oder einer Unterbrechung aus einem anderen wichtigen Grund, kann die Fehlzeit in einer Nachfolgeklasse eingeholt werden. Fehlzeiten berechtigen nicht zur Kürzung des Schulgeldes.

Zum Nachweis eines geordneten Unterrichtsablaufes wird ein Klassenbuch geführt. Die Eintragungen im Klassenbuch, insbesondere über die Absenzen, sind für alle Beteiligten verbindlich. Schüler, die in Ausnahmefällen später kommen oder früher gehen, müssen selbst dafür sorgen, dass ihre Anwesenheit korrekt eingetragen wird. Nachträgliche Berichtigungen sind nicht möglich.

Für die praktischen Übungen während des Unterrichts stehen sich die Teilnehmer gegenseitig zur Verfügung. Sollte dies aus einem wichtigen Grund nicht möglich sein, ist ein Attest vorzulegen. Die Schulleitung stellt dann den störungsfreien Fortgang des Unterrichts sicher.

Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind während der Ausbildungszeit bei der Berufsgenossenschaft gegen Unfälle und bei der Haftpflichtversicherung gegen Haftpflichtansprüche versichert. Die Kosten sind im Schulgeld enthalten.

Werbe- und Verkaufstätigkeiten aller Art durch Schüler sind innerhalb der Schule verboten.


Hausordnung

Der Aufenthalt innerhalb der Schule ist nur in weißer, sauberer Arbeitskleidung, einschließlich Schuhe, erlaubt. Zum Praxisunterricht sind längere Haare zurückzubinden, Fingernägel auf ein angemessenes Maß zu kürzen und jeglicher Schmuck abzulegen.

Essen, Trinken, oder sonstige unterrichtsfremde Tätigkeiten (z. B. Handybenutzung) sind während des Unterrichts zu unterlassen. In den Pausen ist der Aufenthalt in den Unterrichtsräumen nicht erlaubt. Im gesamten Schulbereich besteht ein striktes Kaugummi- und Alkoholverbot. Rauchen ist sowohl innerhalb der Schulräume als auch im Treppenhaus, in den Liftvorplätzen und im unmittelbaren Eingangsbereich nicht erlaubt.

Die Schule setzt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit die absolute Ehrlichkeit der Schüler voraus. Sollte dieses Vertrauen missbraucht werden, erfolgt die fristlose Verweisung von der Schule, verbunden mit Anzeigenerstattung und Hausverbot. Eine Kürzung des Schulgeldes hat dies nicht zur Folge.

Die Schule ist mit neuwertigen Apparaturen und Einrichtungsgegenständen ausgestattet. Die Schüler verpflichten sich zu pfleglichem Umgang damit. Sollte im Rahmen des Unterrichts ein Defekt auftreten, bittet die Schulleitung um Meldung. Schäden, die durch unsachgemäßes Hantieren außerhalb des Unterrichts entstehen, verpflichten die Verursacher zu Schadenersatz. Die Schulleitung und die Lehrkräfte sind berechtigt, Schüler, die sich den Regeln dieser Hausordnung widersetzen, so lange vom Unterricht auszuschließen, bis Übereinstimmung herrscht. Die Dauer des Ausschlusses wird im Klassenbuch als Fehlzeit eingetragen.